Stiften und Spenden

Unsere Wohn- und Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen, für Mütter mit Kindern und psychisch belastete Frauen sowie für suchtkranke Menschen werden durch die Pflegekassen, den Sozialhilfeträger, den Jugendhilfeträger sowie die Rentenversicherung finanziert.

Alle diese Einrichtungen werden außerdem durch unsere Stiftungen aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens sowie aus Spendenmitteln bezuschusst.  

Wir freuen uns deshalb über Zuwendungen, mit denen wir für die von uns betreuten Menschen besondere Dinge ermöglichen können, die über die Kostensätze der öffentlichen Kassen nicht vollständig finanziert werden können. Dazu zählen zum Beispiel Anschaffungen, die einer sinnvollen Freizeitgestaltung in den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe dienen (Fahrräder, Billardtische), Maßnahmen zur Verschönerung von Gemeinschaftsräumen und Außenanlagen oder zusätzliche Ausflüge für die betreuten Familien oder die älteren Bewohnerinnen und Bewohner.
Sie können Ihre Spende gezielt einer bestimmten Einrichtung zuwenden oder aber einer unserer Stiftungen, die sie dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet.

Unsere Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind deshalb steuerlich abzugsfähig. Bitte teilen Sie uns, wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen, immer Ihre vollständige Anschrift mit, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Auch eine Zustiftung zu einer unserer Stiftungen ist möglich. Sprechen Sie uns gerne an. Informationen zum Thema Zustiften finden Sie auf der Internetseite www.stiftungen.org.

Stiftungskonten

bei der Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50

Alida Schmidt Stiftung: Konto-Nr. 1212 120 040
Flutopfer-Stiftung von 1962: Konto-Nr. 1015 214  008
Georg und Emma Poensgen-Stiftung: Konto-Nr. 1015 210 113
Wilhelm Carstens Gedächtnis-Stiftung: Konto-Nr. 1015 213 554

Kopfgrafik Alida Schmidt-Stiftung
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