(Auch) Stiftungen brauchen Compliance
Gemeinnützige sozialwirtschaftliche Unternehmen wie unsere Stiftungen sind ebenso wie privatwirtschaftlichen Zwecken dienende Firmen verpflichtet, Rechtsverstößen vorzubeugen, sie zu erkennen und zu ahnden. Sie sind sogar – gerade aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit – in besonderem Maße gefordert, Regelungen zu treffen und spezifische Maßnahmen zu entwickeln, um das rechtmäßige Verhalten der Stiftung, ihres Vorstands, der Geschäftsführung sowie ihrer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.
Die Gesamtheit dieser Regelungen bildet das Compliance Management System der Stiftungen; deren Herzstück ist die Compliance Leitlinie, die der Stiftungsvorstand im Dezember 2020 verabschiedet hat. Sie richtet sich sowohl an die Stiftungsorgane als auch an Führungskräfte und Beschäftigte.
In der Leitlinie werden nicht nur die einschlägigen gesetzlichen Regelungen benannt, sondern auch nach innen und außen wirkende Verhaltensregeln beschrieben. Dazu zählen zum Beispiel ein respektvoller Umgang miteinander, die sachgerechte Bearbeitung von Konflikten sowie eine von Wertschätzung, Transparenz und Förderung geprägte Führungskultur. Die Leitlinie betont die wesentlichen Grundsätze der Stiftungsarbeit, wie den in den Satzungen hinterlegten Stifterwillen, die Testierung der Jahresabschlüsse durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, die Veröffentlichung der Jahresergebnisse oder die satzungsgemäße Verwendung von Spenden. Die Stiftungen bekennen sich in der Leitlinie zum Diskriminierungsverbot sowie zur Einhaltung arbeits- und tarifrechtlicher Bestimmungen. Darüber hinaus werden Korruption und wettbewerbsschädigendes Verhalten untersagt, Interessenkonflikte sind offen zu legen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungen sind aufgefordert, Verstöße gegen rechtliche Regelungen oder andere Bestimmungen der Leitlinie zu melden. Hierzu können sie bei Bedarf auch eine benannte externe Stelle ansprechen.
Wenn Sie sich für unser CMS sowie die Compliance-Leitlinie interessieren, nehmen Sie gerne Kontakt auf: Geschäftsführung Christina Baumeister, Telefon 040 / 227 1010, E-Mail info.hv@alida.de.