Pflegeberatungseinsatz nach §37.3 SGB XI
Wir informieren Sie hier über den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch. Vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin. Wir sind für Sie da!
Gesetzliche Grundlage und Verpflichtung
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen laut § 37 Abs. 3 SGB XI einen Pflegeeinsatz in der eigenen Häuslichkeit durch eine Pflegeeinrichtung abrufen. Zu beachten ist dabei, dass diese Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse zugelassen sein muss.
Pflegebedürftige, die in die Pflegegrade II oder III eingruppiert sind, müssen den Pflegeeinsatz halbjährlich einmal abrufen; Klient*innen, die in die Pflegegrade IV oder V zugeordnet sind, einmal vierteljährlich. Bei Pflegegrad I ist der Beratungseinsatz nicht vorgeschrieben.
Der Pflegeberatungsbesuch ist für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad II bis V kostenlos. Die Beratungskosten des Pflegedienstes übernehmen die jeweiligen Pflegekassen.
Selbstverständlich kann der Pflegeberatungsbesuch auch allen anderen Kundinnen und Kunden angeboten werden, denn viele Angehörige benötigen ebenfalls Beratung zu allen Bereichen der ambulanten Pflege.
Wie wir Sie unterstützen
Der Pflegeberatungseinsatz ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten.
Im Mittelpunkt einer jeden Beratung steht für uns immer die Kundin bzw. der Kunde mit den persönlichen gesundheitlichen Einschränkungen, aber auch mit den verbliebenen Ressourcen.
Die Situation der Kund*innen nehmen wir stets ganzheitlich wahr. So ist uns z. B. auch bewusst, dass die Wohnumgebung einen großen Einfluss auf das körperliche Wohlergehen hat.
Die Beratung unserer Kundinnen und Kunden und der Angehörigen zählt für uns zu den Kernkompetenzen jeder Pflegekraft. Wir sehen die Beratung als einen integralen Bestandteil unseres pflegerischen Handelns.
Wir wollen die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung sichern und pflegende Angehörige praxisnah unterstützen. Wir vermitteln alle notwendigen Informationen und geben praktische Anleitungen. Wir wollen eine Überforderung der pflegenden Angehörigen rechtzeitig erkennen und abwenden.
Unser Besuch bei Ihnen
Wir vereinbaren vorab mit Ihnen einen gemeinsamen Termin. In unserem Gespräch nehmen wir Ihre Stammdaten auf und notieren diese auf einem einheitlichen Berichtsbogen der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch.
Wir halten selbstverständlich immer Informationsmaterial zu allen Leistungen unseres Pflegedienstes und zu externen Dienstleistern vor.
Zu Beginn unseres Gespräches erläutern wir Ihnen nochmals den Grund unseres Besuches. Wir möchten Ihnen die Situation so angenehm wie möglich gestalten. Wir bitten Sie, uns Ihren Tagesablauf zu beschreiben und uns einen Überblick über die Pflegemaßnahmen und Betreuungsaspekte zu geben.
Nach der Identifizierung der möglichen pflegerelevanten Probleme oder sozialer sowie emotionaler (Miss-)Empfindungen legen wir mit Ihnen gemeinsam Ziele für die Zukunft fest.
Wir bieten allen Kund*innen und den pflegenden Angehörigen Beratung zu verschiedenen Themen an:
- Höherstufung, falls der Pflegegrad nicht angemessen ist
- Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Krankenpflegebetten, Rollstühle, Toilettenstühle, Gehilfen, Vorlagen usw.)
- Essen auf Rädern
- Fahrdienste
- Angehörigenschulungen, etwa von den Krankenkassen
- Selbsthilfegruppen für Angehörige
- leicht verständliche Fachliteratur zu Pflegemaßnahmen
- Tagespflegeeinrichtungen
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Urlaubsangebote speziell für Pflegebedürftige und deren Angehörige
- ehrenamtliche Besuchsdienst
- Wohnraumanpassungen
- Betreuung von Haustieren
- Hausnotrufsysteme
Abschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Folgetermin, sofern Sie dies wünschen. Das bundeseinheitliche Formular zur Durchführung der Pflegeberatungseinsätze wird von Ihnen und uns unterschrieben. Sie erhalten ein Exemplar für Ihre Unterlagen. Das Original versenden wir an Ihre zuständige Pflegekasse.