Compliance in den Stiftungen

Gemeinnützige sozialwirtschaftliche Unternehmen wie unsere Stiftungen sind ebenso wie privatwirtschaftlichen Zwecken dienende Firmen verpflichtet, Rechtsverstößen vorzubeugen, sie zu erkennen und zu ahnden. Sie sind sogar – gerade aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit – in besonderem Maße gefordert, Regelungen zu treffen und spezifische Maßnahmen zu entwickeln, um das rechtmäßige Verhalten der Stiftung, ihres Vorstands, der Geschäftsführung sowie ihrer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Die Gesamtheit dieser Regelungen bildet das Compliance Management System der Stiftungen; deren Herzstück ist die Compliance Leitlinie, die der Stiftungsvorstand im Dezember 2020 verabschiedet hat. Sie richtet sich sowohl an die Stiftungsorgane als auch an Führungskräfte und Beschäftigte.

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