Voraussetzungen für einen Einzug
Für den Einzug in eine Wohnung benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung (§5-Schein). Über die Einkommensgrenzen informiert Sie das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Amt für Wohnungsangelegenheiten. Die aktuelle Telefonnummer erhalten Sie beim "Hamburg Service" unter Tel. 040 / 428 28-0 oder im Internet beim "Behördenfinder". Bei der Anmeldung für eine Wohnung sollten Sie das 75. Lebensjahr nicht überschritten haben.