Einzugsvoraussetzungen
Alle Wohnungen werden vermietet an den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen nach § 2 SGB IX. (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html)
Die Wohnungen im Haus Am Frankenberg 30 werden ausschließlich an Menschen vermietet, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.
Wir informieren Sie gerne: Kontakt