Voraussetzungen für einen Einzug

Für den Einzug in eine Wohnung benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung (§5-Schein). Über die Einkommensgrenzen informiert Sie das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Amt für Wohnungsangelegenheiten. Die aktuelle Telefonnummer erhalten Sie beim "Hamburg Service" unter Tel. 040 / 428 28-0 oder im Internet beim "Behördenfinder". Im Stadtteil Wilhelmsburg ist in Ausnahmefällen eine geringfügige Überschreitung dieser Einkommensgrenzen zulässig.

Hauptverwaltung
Hamburger Straße 152
22083 Hamburg

Tel. 040 / 227 10 10
Fax: 040 / 227 10 119
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