Ursprung der heutigen "Hamburger Stiftung Wohnen und Teilhabe" ist die 1938 von der Sozialverwaltung der Hansestadt Hamburg errichtete „Stiftung Hängebergshorst“. Sie erbaute und betrieb ein Erholungsheim für Kriegs- und Arbeitsopfer in Malente. Ab 1941 konnte aufgrund eines Brandes diese Aufgabe nicht mehr erfüllt werden.
1951 übernahm die Stiftung die Aufgabe, in Hamburg ein Wohnheim für alleinstehende Schwerbeschädigte zu schaffen. Das Wohnhaus in Hamburg-Harburg im Wroostweg 27 besteht bis heute.
1956 wurde das Stiftungsvermögen auf die damalige „Sonderstiftung für Schwerbeschädigte“ übertragen. Der Name änderte sich mehrfach: ab 1976 „Sonderstiftung für Schwerbehinderte“, ab 1986 „Hamburger Stiftung Rehabilitation und Integration“. Die Satzung wurde mehrfach angepasst.
Seit 1.1.2023 heißt die Stiftung „Hamburger Stiftung Wohnen und Teilhabe“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg. Die letzte Satzungsänderung erfolgte ebenfalls zum 1.1.2023. Sie können sich die Satzung hier herunterladen.
Stiftungszweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die Stiftung fördert die Rehabilitation sowie die berufliche und soziale Integration von schwerbehinderten Menschen.
Die Stiftung besitzt drei Häuser in Hamburg-Harburg mit insgesamt 70 Wohnungen für Menschen mit Behinderung und geringem Einkommen. Sie ist außerdem Gesellschafterin der Elbe-Werkstätten GmbH (47 %).