Ambulante Rehabilitation und Suchtnachsorge

Für Sie kommt eine stationäre Entwöhnungsbehandlung nicht in Frage?

Sie suchen nach einer Behandlungsform, die es Ihnen ermöglicht, in Ihrem gewohnten Umfeld (Familie, Arbeit) zu bleiben?

Sie haben eine stationäre Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen und suchen nach Rückkehr in Ihren Alltag weiterhin therapeutische Unterstützung in Ihrer abstinenten Lebensweise?

Ambulante Rehabilitation

Bei ausreichend stabiler sozialer Situation ermöglicht Ihnen eine ambulante Rehabilitation, während Ihrer Behandlung in Ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und auch Ihrer Berufstätigkeit nachzugehen.

Ziele der ambulanten Entwöhnungsbehandlung sind neben dem Erreichen einer stabilen und zufriedenen Suchtmittelabstinenz auch die Verbesserung der beruflichen und sozialen Lebenssituation sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung. Voraussetzungen für diese Behandlungsform sind die Fähigkeit zu einer mittelfristigen Suchtmittelabstinenz und die Bereitschaft zu einer aktiven und verbindlichen Teilnahme an den Therapiegesprächen.

Die Behandlung erfolgt in wöchentlicher Gruppentherapie und begleitenden Einzelgesprächen. Ergänzende Angebote wie z. B. Akupunktur werden individuell vereinbart. Auch eine Einbeziehung der Angehörigen in die Behandlung ist möglich und erwünscht.Die zeitliche Dauer der ambulanten Rehabilitation beträgt sechs bis max. 18 Monate.

Kostenträger sind in der Regel Ihre Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Bei der Beantragung der Rehabilitation unterstützen wir Sie.

Ambulante Fortführung/Weiterbehandlung nach stationärer Entwöhnungsbehandlung

Nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung ist für Sie bei entsprechender Indikation eine ambulante Weiterbehandlung möglich.

Die Weiterbehandlung hat insbesondere die Vertiefung und Fortführung der in der Fachklinik begonnenen therapeutischen Prozesse als Ziel. Wöchentliche Gruppensitzungen und begleitende Einzelgespräche sollen Sie auch nach Rückkehr in das häusliche Umfeld dabei unterstützen, Veränderungen im Alltag umzusetzen und eine stabile abstinente Lebensgestaltung zu entwickeln.

Die Weiterbehandlung muss schon während Ihrer stationären Entwöhnung von der Fachklinik aus beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Vereinbaren Sie rechtzeitig ein Vorgespräch mit uns, damit ein zeitnaher Übergang in die ambulante Behandlung möglich ist.

Die Dauer der ambulanten Weiterbehandlung beträgt in der Regel sechs bis 12 Monate. Eine Einbeziehung der Angehörigen ist möglich.

Ambulante Suchtnachsorge

Die ambulante Suchtnachsorge dient der Absicherung Ihrer Abstinenz nach Rückkehr in Ihr Lebensumfeld und soll Sie dabei unterstützen, das in der stationären Entwöhnung Erlernte und Erreichte in Ihren Alltag zu übertragen. Die wöchentlichen Gruppengespräche begleiten Sie dabei, in Familie, Beruf und Freundeskreis eine abstinente Lebensweise umzusetzen und Rückfallgefährdungen zu bewältigen.

Die Suchtnachsorge dauert sechs bis 12 Monate. Die Maßnahme muss während Ihrer stationären Behandlung von der Klinik aus beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Vereinbaren Sie rechtzeitig ein Vorgespräch mit uns, damit ein nahtloser Übergang in die Nachsorge möglich ist.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

 

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